Allgemeine Geschäftsbedigungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Manu’s & Hadis’s eGbR – Marke “bikes&beans”


Gesellschaftsangaben:
Manu's & Hadi's eGbR
Richard-Wagner-Straße 68
82049 Pullach
DE - Deutschland
E-Mail: event@mh-catering.de

Gesellschaftsregister Amtsgericht München, GsR 782
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 367621680

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Manu’s & Hadi’s eGbR („Auftragnehmer“) und ihren Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) handelt.

  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht.

  4. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

    • mobiles Straßen- und Event-Catering

    • Catering für private und geschäftliche Veranstaltungen

    • Bewirtung in temporär angemieteten Räumen

    • Vermietung von Geräten, Maschinen, Catering-Bikes, APEs, Trailern und Inventar

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

  3. Nicht ausdrücklich beinhaltete Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer einzusetzen.

3. Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch uns als Auftragnehmer:

    • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,

    • Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder

    • tatsächliche Leistungserbringung.

  3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform und die Zustimmung beider Vertragspartner.

4. Preise, Zahlung und Fälligkeit

  1. Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise.

  2. Anzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.

  3. Die Restzahlung ist spätestens am Veranstaltungstag – bei Vermietungen spätestens bei Rückgabe – fällig.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

  5. Bei Mahnungskosten fallen 25,00 Mahnkosten an.

  6. Mindestabnahme / Umsatzgarantie:

    • Die vereinbarte Mindestabnahme stellt eine verbindliche Umsatzgarantie dar.

    • Sie ist unabhängig von der tatsächlichen Abnahme vollständig zu zahlen.

    • Erst über der Mindestmenge liegende Verbräuche werden zusätzlich berechnet.

5. Übermittlung von Rechnungen an uns als Auftragnehmer (Eingangsrechnungen)

  1. Ausschließliche Rechnungsadresse
    Rechnungen von Lieferanten, externen Dienstleistern oder sonstigen Vertragspartnern sind ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:
    invoice@mh-catering.de
    An andere E-Mail-Adressen übermittelte Rechnungen gelten nicht als zugegangen und lösen keine Zahlungsfrist aus.

  2. Form der Rechnungsübermittlung
    Die Verpflichtung zur Übermittlung an diese Adresse besteht unabhängig davon, ob für den Rechnungsaussteller eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) besteht.

  3. Strukturierte elektronische Rechnungen
    Soweit gesetzlich vorgeschrieben, sind strukturierte elektronische Rechnungen (insbesondere XRechnung oder ZUGFeRD) zu verwenden.
    Andere Formate, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, gelten als nicht ordnungsgemäß eingereicht.

  4. Ausnahme: Einzelhandel vor Ort
    Käufe im stationären Einzelhandel sind von der elektronischen Übermittlungspflicht ausgenommen. In diesen Fällen werden Kassenbelege oder Papierrechnungen akzeptiert.

  5. Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen
    Enthält eine Rechnung nicht alle gesetzlich erforderlichen Angaben oder wird sie nicht an die vorgeschriebene Rechnungsadresse übermittelt, gilt sie erst als zugegangen, sobald sie vollständig, korrekt und ordnungsgemäß eingereicht wurde.
    Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Zahlungsfrist zu laufen.

  6. Offenlegung bei PDF-Rechnungen
    PDF-Rechnungen müssen eindeutig erkennen lassen, dass sie aus einem Rechnungs- oder Buchhaltungssystem erzeugt wurden.
    Der Aussteller hat auf Verlangen nachzuweisen, dass die Rechnung nicht aus einem veränderbaren Format (z. B. Word/Excel) stammt.

  7. Abweichender Zahlungsempfänger
    Ergibt sich aus einem Vertrag, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Mitteilung ein abweichender Zahlungsempfänger, ist der Rechnungsaussteller verpflichtet, diesen auf der Rechnung eindeutig und gut sichtbar zu vermerken.
    Wird die Zahlungsabwicklung durch ein drittes Unternehmen übernommen, ist dieses ebenfalls als Zahlungsempfänger klar und nachvollziehbar auszuweisen.

  8. Begriff der Rechnung
    Als Rechnung gilt jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird – unabhängig von seiner Bezeichnung.
    Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:

    • Rechnungen

    • Abrechnungen

    • Gutschriften

    • Vergütungsmitteilungen

    • Zahlungsdienstleister-Abrechnungen

    • Leistungsnachweise mit Entgeltangabe

  9. Rechnungen von Zahlungsdienstleistern und steuerfreie Leistungen
    Abrechnungen von Zahlungsdienstleistern gelten stets als Rechnung und sind verpflichtend einzureichen – auch wenn hierfür keine gesetzliche Einreichungspflicht besteht.
    Bei steuerfreien Leistungen ist der konkrete Grund der Steuerbefreiung (z. B. § 4 UStG, Ausfuhrlieferung, innergemeinschaftliche Lieferung) zwingend anzugeben.
    Fehlen diese Angaben, gilt die Rechnung als nicht ordnungsgemäß eingereicht.

6. Cateringbedingungen, Personal und Pauschalen

  1. Die vereinbarte Mindestabnahme ist verbindlich.

  2. Mehrverbrauch wird nach tatsächlicher Menge berechnet.

  3. Aufbau-, Wege- und Abbauzeiten werden grundsätzlich pauschal berechnet.

  4. Personalstunden fallen ausschließlich für die Vorbereitung der Speisen sowie während der Veranstaltungsdauer an.

  5. Verzögerungen durch verspäteten Zugang oder fehlende Vorbereitung werden als kostenpflichtige Einsatzzeit berechnet.

7. Infrastruktur, Zugang und Stromversorgung

  1. Der Auftraggeber stellt freie Zufahrt, geeignete Stellflächen und erforderliche Stromanschlüsse sicher.

  2. Die technischen Anforderungen an Stromanschlüsse und Infrastruktur sind auf der Website des Auftragnehmers einsehbar.

  3. Bei Unklarheiten ist der Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig Auskunft beim Auftragnehmer einzuholen.

  4. Fehlende oder unzureichende Infrastruktur führt zu zusätzlichem Aufwand, der gesondert berechnet wird.

  5. Der Auftraggeber haftet für Schäden am Gelände, die durch unzureichende Vorbereitung entstehen.

8. Alkohol und Ausschankregelungen

  1. Im öffentlichen Raum (z. B. Isar-Verkauf, Straßenverkauf) schenkt der Auftragnehmer grundsätzlich keinen Alkohol aus.

  2. Ausnahme: Ein externer Veranstalter beauftragt den Auftragnehmer ausdrücklich mit dem Ausschank und holt sämtliche behördlichen Genehmigungen eigenverantwortlich ein.

  3. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Ausschank einzuschränken oder einzustellen, z. B. bei erkennbarer Alkoholbeeinflussung oder Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz.

9. Stornierungen

  1. Stornierungen sind kostenpflichtig wie folgt:

    • bis 90 Tage vor Veranstaltung: 0 %

    • 89–14 Tage vorher: 30 %

    • 13–3 Tage vorher: 50 %

    • 2 Tag vorher oder am Veranstaltungstag: 100 %

  2. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung in Textform per E-Mail an: event@mh-catering.de

  3. Der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen.

10. Allergene, LMIV-Informationen und Unverträglichkeiten

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet Lebensmittel nach HACCP- und LMIV-Standards.

  2. Der Auftraggeber informiert spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstag über Allergien, Unverträglichkeiten oder spezielle Ernährungsformen.

  3. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann eine Kreuzkontamination nicht vollständig ausgeschlossen werden.

  4. Ab Übergabe der Speisen trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Lagerung, Temperaturhaltung und hygienischen Umgang.

  5. Für Schäden aufgrund nicht mitgeteilter Unverträglichkeiten haftet der Auftragnehmer nicht.

11. Hygiene und Lebensmittelsicherheit

  1. Die Zubereitung, Lagerung und Ausgabe erfolgt nach HACCP-Standard.

  2. Werden Speisen länger als empfohlen bereitgehalten oder durch Dritte verändert, entfällt jede Haftung.

  3. Übrig gebliebene Speisen dürfen nur nach Maßgabe des § 12 mitgenommen werden.

  4. Manipulationen durch Gäste oder externe Dienstleister führen zum sofortigen Haftungsübergang.

12. Eigentums- und Risikoübergang bei Speiseresten (Dual-Regel)

  1. Veranstaltungen mit Mindestabnahme:

    • Mit Übergabe der Speisen geht Eigentum, Gefahr und lebensmittelrechtliche Verantwortung vollständig auf den Auftraggeber über.

    • Die Mitnahme von Speiseresten ist zulässig.

    • Der Auftragnehmer haftet ab Übergabe nicht mehr für Lagerung, Transport oder Folgeschäden.

  2. Öffentlich zugänglicher Verkauf (an öffentlich Plätzen wie, Isar, Straße, Messen):

    • Kein Eigentumsübergang an nicht abgenommenen Speisen.

    • Nicht verkaufte Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden eingelagert oder entsorgt.

    • Angebrochene Ware wird aus hygienischen Gründen entsorgt.

13. Abfall, Rücknahme und Reinigung

  1. Abfallentsorgung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. Der Auftraggeber stellt geeignete Abfallbehälter bzw. Sammelplätze bereit.

  3. Equipment ist vollständig, gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben.

  4. Bei Outdoor-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das Risiko witterungsbedingter Schäden.

14. Nutzung von Bild-, Video- und Social-Media-Inhalten

  1. Der Auftragnehmer erhält ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an allen im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Inhalten, soweit diese Leistungen, Produkte, Geräte oder Mitarbeitende des Auftragnehmers zeigen.

  2. Dies betrifft Inhalte, die durch Auftragnehmer, Auftraggeber, Gäste oder externe Dienstleister erstellt werden.

  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen seiner Gäste vorliegen.

  4. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist die Nutzung zulässig, sofern Personen nur Beiwerk darstellen.

  5. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung

  6. Externe Fotografen oder Medienproduzenten haben dem Auftragnehmer die zur Nutzung erforderlichen Rechte einzuräumen.

15. Externe Dienstleister

  1. Der Einsatz externer Dienstleister ist nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.

  2. Ausnahme: Messen, Festivals oder Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter eigene Dienstleister vorgibt.

  3. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, Verzögerungen oder Ausfälle, die durch externe Dienstleister verursacht werden.

  4. Externe Dienstleister dürfen keine Veränderungen an Infrastruktur oder Speisen vornehmen, die den Betrieb des Auftragnehmers beeinträchtigen.

16. Vermietung von Geräten und Fuhrpark

  1. Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und vollständig, gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben.

  2. Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen.

  3. Kaffeemaschinen dürfen ausschließlich mit geeignetem Wasser betrieben werden.

  4. Der Auftragnehmer kann eine Kaution verlangen, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet wird.

17. Vertragsstrafen

  1. Eine Vertragsstrafe von bis zu 500 EUR pro Verstoß wird fällig, wenn der Auftraggeber schuldhaft:

    • den Zugang zum Veranstaltungsort nicht wie vereinbart ermöglicht,

    • externe Dienstleister ohne Zustimmung einsetzt (ausgenommen Messen),

    • Inhalte veröffentlicht, die Marken- oder Persönlichkeitsrechte des Auftragnehmers verletzen.

  2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

  3. Vertragsstrafen gelten nicht für Mindestabnahmen, da diese bereits vergütungsrechtlich abgesichert sind.

18. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

  3. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch seine Gäste oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

19. Höhere Gewalt

  1. Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Anordnungen, Verkehrsstörungen, Ausfälle von Zulieferern oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

  3. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet, sofern keine Teilleistung erbracht wurde.

20. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden durch den Auftragnehmer gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet.

  2. Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.

  3. Der Auftragnehmer setzt technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ein

21. Geheimhaltung (NDA-Light)

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln.

  2. Der Auftraggeber darf insbesondere keine internen Abläufe, Preise, Einkaufskonditionen, Rezepte, Produktverfahren, technische Details oder betriebsinterne Daten an Dritte weitergeben.

  3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die offenkundig bekannt sind oder von Gesetzes wegen offengelegt werden müssen.

  4. Diese Regelung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

22. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Pullach.

  2. Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Letzte Aktualisierung: November 2025 (Ergänzung: Übermittlung von Rechnungen, Anforderungen an PDF-Rechnungen)